Allfinanz Versicherungen-Vorsorgen GmbH
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Allfinanz Versicherungen-Vorsorgen GmbH
Vertragsgegenstand: Inhalt und Umfang der Beratungsleistung sind zwischen dem Auftraggeber und der Beauftragten, Allfinanz Versicherungen - Vorsorgen GmbH, in einem separaten Vertrag schriftlich vereinbart. Die vorliegenden? Allgemeinen Vertragsbestimmungen und Auftragskonditionen? gelten ergänzend, und bilden einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages. Sie haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Vertragsgrundlagen: Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Beauftragte zu allen für die Erfüllung des Vertrages benötigten Unterlagen und Informationen Einsicht hat.
Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und der Beauftragte wahren gegenüber Dritten Stillschweigen hinsichtlich sämtlicher Informationen (Vertragsleistung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etc.), welche ihnen im Rahmen der Vertragserfüllung zugänglich gemacht wurden. Die Stillschweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses, und wird von den Parteien auch gegenüber ihren Mitarbeitern und Teammitgliedern durchgesetzt.

Gewähr und Haftung:

Die vorgesehene Vertragsdauer ist im Vertrag festgelegt. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit gemäss dem Auftragsrecht gekündigt bzw. widerrufen werden. Erfolgt der Widerruf bzw. die Kündigung, stellt der Beauftragte seine bisherigen Aufwendungen bis zum Zeitpunkt des Eintreffens des Widerrufs bzw. der Kündigung in Rechnung. Erfolgt der Widerruf seitens des Auftraggebers zur Unzeit, ist der Beauftragte darüber hinaus berechtigt, Schadenersatzansprüche zu stellen.

Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung, insbesondere sind die Bestimmungen des Obligationenrechts zum Auftrag ergänzend beizuziehen.

Gerichtsstands-vereinbarung

Zuständig für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz des Beauftragten.

Vertragsmodifikationen: Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
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