Grundversicherung: Kündigungsfristen für den Kassenwelchsel
Bis zum 30. November (Eintreffen des Briefes bei der Krankenkasse bis spätestens letzter Arbeitstag im November) für eine Kündigung per 31. Dezember. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist.
Bis zum 31. März (Eintreffen des Briefes bei der Krankenkasse bis spätestens letzter Arbeitstag im März) für eine Kündigung per 30. Juni. Dies gilt nicht für Versicherte mit Franchisen höher als CHF 300 (Kinder CHF 0), sowie für Versicherte mit einem Telmed-, Light-, Hausarzt- oder HMO-Modell: ein Kassenwechsel ist erst auf Ende eines Kalenderjahres möglich. |